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Wiedereingliederung nach Krankheit

Wiedereingliederung nach Krankheit

Zuletzt aktualisiert: 03. Februar 2023

Mit einer betrieblichen Wiedereingliederung ermöglichen Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nach längerer Krankheit im Unternehmen wieder Fuß zu fassen. Durch das sogenannte Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (kurz BEM) vermeiden Sie weitere arbeitsbedingte Krankheitsphasen. Erfahren Sie hier mehr über den konkreten Ablauf, Fördermöglichkeiten und verschiedene Maßnahmen zur Wiedereingliederung.

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Was ist betriebliche Wiedereingliederung?

Ob (Arbeits-) Unfälle, Krankheiten oder Schicksalsschläge: Jedes Jahr sind hunderttausende Menschen vorübergehend oder dauerhaft in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Sie sind verpflichtet, Ihren Beschäftigten eine strukturierte Wiedereingliederung ins Arbeitsleben anzubieten. Und zwar dann, wenn er oder sie innerhalb von zwölf Monaten insgesamt mindestens sechs Wochen krankheitsbedingt ausgefallen ist. Dabei ist es egal, ob die oder der Angestellte am Stück oder wiederholt krank war. Auch die Art der Erkrankung spielt keine Rolle.  

Ziel der betrieblichen Wiedereingliederung ist, den Betroffenen Schritt für Schritt die Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Dazu wird auch die Arbeitsbelastung unter die Lupe genommen: Muss sich etwas an den Aufgaben, der Arbeitsorganisation oder am Arbeitsplatz selbst etwas ändern? Die Ergebnisse sollen helfen, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu sichern.  

 

 

Die betriebliche Wiedereingliederung 

  • ist für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten insgesamt mindestens sechs Wochen wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. 
  • unterstützt Beschäftigte bei der strukturierten Rückkehr ins Arbeitsleben. 
  • soll klären: Gibt es einen Zusammenhang zwischen Krankheit und Arbeit? 
  • beugt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vor. 
Umhergehende Menschen auf einem Flur

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

    Was bringt BEM Ihrem Unternehmen? 

    Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist nicht nur für den betroffenen Mitarbeiter oder die betroffene Mitarbeiterin sinnvoll. Auch Ihr Unternehmen profitiert davon: 

    • Es fördert Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. 
    • Sie können etwaige Kosten für Lohnfortzahlung und Vertretungskräfte sparen. 
    • Das Know-how der erfahrenen Betriebszugehörigen steht der Firma weiterhin zur Verfügung. 
    • Sie passen die Betriebskultur an den demographischen Wandel an. 
    • Sie steigern die Zufriedenheit der Mitarbeiter. 

    Gesetzliche Verpflichtung 

    Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter ein BEM anzubieten. Entlassen Sie sie oder ihn hingegen krankheitsbedingt, kann ein Kündigungsschutzprozess auf Sie zukommen – und damit das Risiko, ihn zu verlieren. Sie müssen nämlich beweisen, dass das Arbeitsverhältnis auch trotz BEM nicht zu halten gewesen wäre. Weiterführende Informationen zum BEM finden Sie auf  www.rehadat.de

    Wiedereingliederung Ablauf

    Die rechtlichen Grundlagen für das BEM sind im neunten Sozialgesetzbuch, §167, Absatz 2 geregelt. Allerdings bleibt Ihnen bei der Gestaltung im Betrieb viel Freiraum. Überlegen Sie gemeinsam mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin, welche Möglichkeiten zur Eingliederung es gibt und wie Sie diese umsetzen können.  

    Wissenswertes zum Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Das Hamburger Modell

    Das Hamburger Modell ist ein auf § 74 SGB V (Sozialgesetzbuch) basierendes Konzept zur stufenweise Wiedereingliederung nach krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in den Beruf. Ziel ist es, Betroffene unter ärztlicher Begleitung langsam wieder an die Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Voraussetzung dafür ist die Feststellung der ausreichenden Belastbarkeit und eine Aussicht auf Wiedereingliederung. Dazu ist ein Arztgespräch notwendig.

    Anschließend erstellen Arbeitnehmer und Arzt oder Ärztin gemeinsam einen individuellen Stufenplan, in dem die schrittweise Steigerung der Arbeitszeit und -belastung geregelt ist. Diesem Plan müssen sowohl Sie als Arbeitgeber als auch die Krankenkasse zustimmen.

    Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung

    Meist liegt die Gesamtdauer der Wiedereingliederung nach Krankheit über das Hamburger Modell zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Die Arbeitszeit und die Menge bzw. Komplexität der Aufgaben wird stufenweise erhöht, bis Betroffene am Ende des Prozesses wieder voll arbeitsfähig sind.

    Während der Dauer der Maßnahme gelten betroffene Arbeitnehmende weiterhin als arbeitsunfähig und erhalten Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Ein Gehalt vom Arbeitgeber wird nicht gezahlt. Während des gesamten Prozesses gibt es ärztliche Kontrollen, um den Verlauf der Wiedereingliederung zu überprüfen. Der Stufenplan ist flexibel und kann bei Bedarf angepasst werden.

    Hamburger Modell: Wiedereingliederung: Die Grafik stellt den Ablauf des Hamburger Modells dar.

    Arbeitsbedingungen anpassen

    Damit Ihre Beschäftigten trotz Beeinträchtigungen leistungsfähig arbeiten können, gibt es weitere Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen entsprechend anzupassen: 

    Sie interessieren sich für barrierefreie Arbeitsplätze? Hier erhalten Sie Informationen Behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung | REHADAT-talentplus