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Ausbildung von Menschen mit Behinderung

Ausbildung von Menschen mit Behinderung

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bietet die Ausbildung von Menschen mit Behinderung die Chance, qualifizierte und motivierte Fachkräfte zu gewinnen. Dabei ist eine gut geplante und unterstützte Inklusionsstrategie entscheidend, um ein wertschätzendes und barrierefreies Arbeitsumfeld zu schaffen. Im Folgenden finden Personalverantwortliche praktische Tipps, um Azubis mit Behinderung erfolgreich auszubilden und langfristig zu integrieren – von der Rekrutierung über rechtliche Rahmenbedingungen bis hin zur barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes.

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Vielfältige Rekrutierungswege nutzen

Laut Studien bilden weniger als 23 % der ausbildungsaktiven Betriebe Menschen mit Behinderung aus – oft aus Unsicherheit oder mangelndem Kontakt. Hier bieten die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAAs) seit Januar 2022 Orientierung. Diese Stellen helfen Unternehmen in Fragen der Ausbildung, Einstellung und langfristigen Integration von Menschen mit Behinderung.

Um Menschen mit Behinderung als Auszubildende zu gewinnen, ist es wichtig, frühzeitig und gezielt auf sie zuzugehen und die passenden Anlaufstellen zu nutzen:

  • Förderschulen und Schulkooperationen: Förderschulen sind ein zentraler Zugang zu jungen Menschen mit Behinderung. Viele Schulen verfügen über Ausbildungswerkstätten, in denen die Schülerinnen und Schüler bereits erste Berufserfahrungen sammeln. Kontakte zu Lehrkräften und Sozialpädagogen eröffnen Ihnen direkten Zugang zu geeigneten Nachwuchskräften.
  • Bildungsträger und Förderwerke: Berufsförderungswerke und Berufliche Trainingszentren bieten oft gezielte Programme zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Diese Einrichtungen unterstützen erwachsene Menschen mit Behinderung bei der Ausbildung und Umschulung.
  • Jobbörsen und Netzwerke: Spezielle Jobbörse, die gezielt Menschen mit Behinderung ansprechen, eignen sich besonders, um Ihre Stellenanzeige zu veröffentlichen.

Eine Übersicht zu Kontaktmöglichkeiten zu Menschen mit Behinderung finden Sie unter diesem Download Kontakte zu Menschen mit Behinderung und in der folgenden Grafik.

Bewerbungsprozess bewusst inklusiv gestalten

Schritt 1: Stellenanzeigen inklusiv gestalten

Besonders bei der Suche nach Auszubildenden gilt: Knapp 30 % der Förderschülerinnen und -schüler haben Lernschwierigkeiten, während 70 % andere Förderbedarfe wie Sehen, Hören oder körperliche Einschränkungen haben. Damit Menschen mit Behinderung sich bei Ihrem Unternehmen willkommen fühlen, sollten Sie die Stellenanzeige gezielt an sie richten. Die Anzeige sollte klar formuliert sein und explizit zur Bewerbung ermutigen, z. B. durch den Hinweis: „Wir freuen uns auf Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.“ Hier finden Sie eine Checkliste zum Thema inklusive Stellenanzeigen.

Folgende Tipps zur inklusiven Stellenanzeige sollten Sie berücksichtigen:

  • Barrierefreiheit: Stellenanzeigen sollten gut lesbar sein. Eine klare Struktur, klare Kontraste, größere Schrift und eine lesbare Schriftart machen sie für alle zugänglich.
  • Eindeutige Einladung: Formulieren Sie ausdrücklich, dass Bewerbungen von Menschen mit Behinderung willkommen sind.
  • Einfache Sprache und Bilder: Eine einfache Sprache und unterstützende Bilder helfen besonders jungen Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Tipp: Lassen Sie die Stellenanzeige von Menschen mit Behinderung oder Personen, die die ausgeschriebene Stelle gut kennen, gegenlesen. Falls in Ihrem Team noch keine Mitarbeitenden mit Behinderung tätig sind, holen Sie sich gerne Feedback von Menschen im Freundes- oder Familienkreis.

Schritt 2: Bewerbungsgespräche – auf Qualifikation und Persönlichkeit achten

Das Bewerbungsgespräch verläuft grundsätzlich wie bei jedem Bewerbenden: Der Fokus liegt auf den Qualifikationen und der Persönlichkeit der Person, die vor Ihnen sitzt. Erst, wenn die Chemie stimmt und eine entspannte Gesprächsatmosphäre herrscht, sollten eventuelle besondere Bedarfe zur Sprache kommen. So zeigt Ihr Unternehmen Wertschätzung und stellt sicher, dass Inklusion natürlich und ohne Hürden abläuft.

Tipps zur Durchführung inklusiver Bewerbungsgespräche

  • Gesprächsfokus auf Qualifikation und Motivation legen: Beginnen Sie das Gespräch mit den beruflichen und persönlichen Stärken der Bewerbenden und den für die Stelle relevanten Kompetenzen. Dadurch vermeiden Sie, dass die Behinderung im Vordergrund steht.
  • Gezielte Fragen zu Unterstützung und Anpassungen: Fragen Sie erst am Ende des Gesprächs gezielt nach speziellen Bedarfen. Zum Beispiel: „Gibt es besondere Hilfsmittel oder Anpassungen, die Ihnen bei der Arbeit helfen?“
  • Besondere Gesprächsbedingungen anbieten: Für Menschen mit psychischen oder körperlichen Einschränkungen kann es sinnvoll sein, das Gespräch in einer ruhigen Umgebung oder mit weniger Zeitdruck zu führen. Ein flexibler Gesprächsrahmen signalisiert Offenheit und Rücksicht.

Vermeiden Sie allgemeine Fragen zur Behinderung und konzentrieren Sie sich stattdessen darauf, wie das Unternehmen mögliche Barrieren im Arbeitsalltag abbauen kann. So bleibt der Fokus auf der Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber.

Praxistipps für Bewerbungsgespräche

Sie haben eine Stelle ausgeschrieben und der Bewerber bzw. die Bewerberin hat im Anschreiben angegeben, dass er oder sie eine Schwerbehinderung hat. Nun steht ein Bewerbungsgespräch an, und Sie sind sich unsicher, wie Sie dieses führen sollen? Im Folgenden finden Sie einige Orientierungshilfen, Leitfragen und wichtige Hinweise. 

Für ein Vorstellungsgespräch mit einem Bewerber oder einer Bewerberin mit (Schwer-)Behinderung sind zunächst die gleichen Fragen entscheidend wie bei jedem anderen Gespräch. Von daher sollten Sie auch hier zunächst über fachliche Themen sprechen. Die zentrale Frage lautet: „Passt der Mensch vor mir mit seinen Qualifikationen, seiner Erfahrung und seiner Persönlichkeit zu mir und meinem Unternehmen?“. Es bietet sich an, über Fragen bezüglich der Behinderung erst im späteren Verlauf des Vorstellungsgesprächs zu sprechen, wenn sich die Gesprächsatmosphäre schon etwas gelockert hat. 

Situation 1: Eine Schwerbehinderung ist bekannt

Situation 2: Eine Schwerbehinderung oder Einschränkung ist nicht bekannt

Hinweis: Alle dargestellten Aussagen und Vorgehensweisen sind mehrfach von Experten und Expertinnen der betrieblichen Personalarbeit überprüft worden. Die Darstellungen stellen aber nur eine Orientierung und keine juristische Beratung dar, die sich immer auf den Einzelfall bezieht. Bei besonderen Fällen sollten Sie daher zusätzlich Rat bei einem Juristen oder einer Juristin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht suchen. 

Entnommen aus den Arbeitshilfen Wegweiser: Inklusion im Betrieb

Schritt 3: Onboarding und langfristige Begleitung

Nach der Entscheidung für einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin bleibt Zeit bis zum ersten Arbeitstag – nutzen Sie diese, um den neuen Kolleginnen und Kollegen Sicherheit zu geben und eine emotionale Bindung zum Unternehmen aufzubauen. Bleiben Sie in Kontakt, laden Sie die Person zu einem Rundgang oder zu Team-Events ein. Diese Aufmerksamkeit signalisiert Ihr Engagement und fördert eine gelungene Eingliederung ins Team.

Strukturierte Einarbeitung: Ein klarer Einarbeitungsplan hilft neuen Auszubildenden mit Behinderung, die Anforderungen zu verstehen und Sicherheit zu gewinnen. Wichtig ist, regelmäßig Feedbackgespräche zu führen, um den Lernfortschritt zu besprechen und bei Bedarf Unterstützung anzupassen.

Die ausführliche Checkliste Onboarding kann Ihnen eine gute Orientierung im Arbeitsalltag bieten.

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Die Rechte und Pflichten einer bzw. eines Auszubildenden als auch die des ausbildenden Betriebes orientieren sich am Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO). Es gibt nur ein paar Rechte und Pflichten auf beiden Seiten, die sich von anderen Ausbildungsverhältnissen unterscheiden. Sie gelten, wenn der Auszubildende einen Grad der Behinderung (GdB) von mehr als 50 und somit eine Schwerbehinderung hat. Während einer Berufsausbildung können Jugendliche von der Agentur für Arbeit, unabhängig vom Grad der Behinderung Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt werden, Sie haben damit in weiten Teilen vergleichbare Ansprüche.

Unternehmer / Arbeitgeber

Auszubildende mit Behinderung

Ausbildungsunterstützung

Eine strukturierte und individuelle Unterstützung ist für den Erfolg der Ausbildung von Menschen mit Behinderung ausschlaggebend. Zahlreiche Institutionen bieten Hilfen, um die Lern- und Entwicklungsprozesse zu fördern und bei Bedarf Assistenz zu stellen.

Unterstützungsangebote und Anlaufstellen

  • Eingliederungszuschuss: Die Förderprogramme der Agentur für Arbeit bieten unter anderem Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, wenn Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung erforderlich ist. Die Zuschüsse sollen Einschränkungen der Arbeitsleistung ausgleichen.
  • Unterstützte Beschäftigung und Berufsbegleitung: Einige Menschen mit Behinderung benötigen während der Ausbildung persönliche Unterstützung. Die unterstützte Beschäftigung und Berufsbegleitung helfen Auszubildenden, neue Aufgaben zu erlernen und sich sicher in den Arbeitsalltag einzufinden.
  • Sozialpädagogische Begleitung: Berufsförderwerke und Ausbildungsberatungen bieten sozialpädagogische Begleitungen, die bei der Bewältigung persönlicher und sozialer Herausforderungen helfen. So lassen sich Probleme frühzeitig erkennen und gezielt angehen.

Weitere Informationen und diverse Praxisbeispiele finden Sie in Neue Wege in der Fachkräftesicherung, eine Hilfestellung für Arbeitgeber der Aktion Mensch und KOFA.

Arbeitsplatzgestaltung: Barrieren abbauen und Inklusion fördern

Eine barrierefreie Gestaltung des Ausbildungsplatzes ist für Menschen mit Behinderung grundlegend, um erfolgreich arbeiten zu können. Die Anpassungen variieren je nach Art der Behinderung und können sich von technischen Hilfsmitteln bis zu räumlichen Veränderungen erstrecken.

Praxisorientierte Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung: Integrationsämter bieten nicht nur Beratung, sondern auch finanzielle Unterstützung bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes. In vielen Fällen übernehmen sie die Kosten für technische Hilfsmittel oder Umbauten. Prüfen Sie die Möglichkeiten rechtzeitig und holen Sie bei Bedarf externe Fachberatung ein.

Technische Hilfsmittel bereitstellen: Für Menschen mit Sehbehinderung können Bildschirmlesegeräte, Sprachsoftware oder große Monitore den Arbeitsalltag erleichtern. Hörhilfen oder Schriftdolmetscher helfen hörgeschädigten Mitarbeitenden, am Arbeitsplatz erfolgreich zu sein.

Ergonomische Anpassungen: Menschen mit körperlichen Einschränkungen benötigen möglicherweise höhenverstellbare Schreibtische oder spezielle Sitzmöglichkeiten. Die Ergonomie am Arbeitsplatz ist für die Motivation und die langfristige Gesundheit entscheidend.

Barrierefreie Zugänge: Stellen Sie sicher, dass alle betrieblichen Räume – vom Arbeitsplatz über die Sanitäranlagen bis hin zu den Pausenräumen – barrierefrei erreichbar sind.

Tipp: Erstellen Sie eine Bedarfsanalyse gemeinsam mit den Auszubildenden und der Schwerbehindertenvertretung, um die passenden Maßnahmen zu ermitteln.

 

Fazit: Inklusive Ausbildung als Erfolgsfaktor für KMU

Die Ausbildung von Menschen mit Behinderung bietet KMU eine wertvolle Chance, Fachkräfte zu gewinnen und die Unternehmensvielfalt zu fördern. Eine gezielte Rekrutierung, ein gut strukturierter Einarbeitungsprozess und eine barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung schaffen ein inklusives Arbeitsumfeld, das alle Mitarbeitenden wertschätzt.

Mit der richtigen Unterstützung und einer flexiblen Gestaltung des Ausbildungsprozesses ist es möglich, Menschen mit Behinderung langfristig und erfolgreich in das Unternehmen zu integrieren. So machen Sie Inklusion zu einem festen Bestandteil Ihrer Unternehmenskultur und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit.