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Personalvermittlung und Zeitarbeit

Personalvermittlung und Zeitarbeit

Eine Unterstützung durch Zeitarbeit oder durch Personalvermittler ist gerade für die kurzfristige Suche nach geeigneten Mitarbeitenden hilfreich. Personaldienstleister verfügen in der Regel über einen großen Mitarbeiter-Pool mit unterschiedlichen Qualifikationen aus diversen Berufsgruppen. Allerdings ist der Service für Unternehmen oft kostspielig. Prinzipiell eignet sich Zeitarbeit besser bei kurzfristigen Engpässen (z. B. Krankheitsvertretung oder Abfederung von saisonalen Engpässen) und eine Personalvermittlung für die langfristige Besetzung offener Stellen.

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Lassen Sie sich bei der der Rekrutierung unterstützen

Nehmen Sie Kontakt mit einer Personalvermittlung oder einem Zeitarbeitsunternehmen auf. Im Folgenden finden Sie Kriterien, die Sie bei der Auswahl berücksichtigen sollten. Gemeinsam mit dem Anbieter entwickeln Sie ein Stellenprofil für die gesuchte Vakanz. Den gesamten Prozess der Personalauswahl übernimmt der Anbieter.   

Was ist Personalvermittlung?

Wird ein Arbeitnehmer einem Kunden dauerhaft vermittelt, spricht man von Personalvermittlung. In diesem Fall besteht zwischen Kunden und Personaldienstleister ein Personalvermittlungsvertrag. Der Personalvermittler erhält eine Provision von i.d.R. zwei bis drei Bruttomonatsgehältern, die je nach Qualifikationslevel auch deutlich höher ausfallen kann. Der Personalvermittler übernimmt im Gegenzug die gesamte Personalauswahl. 

Übersicht Personalvermittler (PDF)

Was ist Zeitarbeit?

Mitarbeitende von Zeitarbeitsfirmen sind bei der jeweiligen Zeitarbeitsfirma angestellt und werden für einen bestimmten Zeitraum an Ihr Unternehmen ausgeliehen. Zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Ihnen besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Aus diesem Grund wird Zeitarbeit auch „Arbeitnehmerüberlassung“ genannt. Dabei bleibt die Zeitarbeitsfirma der offizielle Arbeitgeber. Sie übernimmt alle Arbeitgeberpflichten dem Arbeitnehmer gegenüber, zahlt das Gehalt und kümmert sich um die Sozialversicherung. Sie nimmt auch Urlaubsanträge entgegen und führt Feedbackgespräche. Sie als Unternehmen zahlen als Entleiher einen Rechnungsbetrag an die Zeitarbeitsfirma.

Übersicht Zeitarbeitsfirmen (PDF)

Gut zu wissen: Seit dem 1. April 2017 gilt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das einem Missbrauch bei der Zeitarbeit vorbeugen soll. Das Gesetz sieht eine grundsätzliche Höchstverleihdauer von 18 Monaten vor. Erst nach einer dreimonatigen Pause kann der Arbeitnehmer wieder in diesem Unternehmen beschäftigt werden. Außerdem müssen nach neun Monaten Leiharbeitende den gleichen Lohn wie die Stammbeschäftigten erhalten.