Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss haben das Recht, die Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit einem deutschen Berufsabschluss prüfen zu lassen. Dies ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem aktuellen Wohnort oder dem Aufenthaltsstatus. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse abläuft.
In dem Video erläutert Ihnen Daniel Wörndl, Teamleiter des BQ-Portals, Schritt für Schritt wie die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen funktioniert.
Was ist Berufsanerkennung?
Bei der Berufsanerkennung wird geprüft, ob eine ausländische Berufsqualifikation einem vergleichbaren deutschen Beruf (Referenzberuf) entspricht. Dabei wird genau verglichen, ob und welche wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Ausbildungsberuf bestehen.
Bei der Berufsanerkennung wird auch berücksichtigt, was die Fachkraft außerhalb ihrer Ausbildung gelernt hat, zum Beispiel durch praktische Berufserfahrung und Weiterbildungen. Das Anerkennungsverfahren ist sehr individuell und kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich verlaufen. Nutzen Sie daher die bestehenden Informations- und Unterstützungsangebote, zum Beispiel bei Ihrer örtlichen Berufskammer.
Wann lohnt sich eine Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen?
Die Anerkennung lohnt sich, wenn
- Sie bereits eine Person mit ausländischem Abschluss als An- oder Ungelernte Arbeitskraft beschäftigen, aber wissen, dass sie oder er im Ausland bereits einen Berufsabschluss erworben hat.
- Sie planen, eine Fachkraft mit einem ausländischen Berufsabschluss zu beschäftigen, die sich bereits in Deutschland befindet.
- Sie eine Fachkraft aus dem Ausland rekrutieren möchten.
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Wann ist Anerkennung notwendig?
In den so genannten reglementierten Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung. Dies gilt z. B. für Pflegeberufe und Meisterinnen und Meister in zulassungspflichtigen Handwerken.
Für die Anwerbung einer Fachkraft aus einem Drittstaat in einem nicht reglementierten Beruf ist die Anerkennung der Berufsqualifikation teilweise verpflichtend. Seit dem 1. März 2024 ist die Einreise und Beschäftigung auch mit einer nachträglichen Anerkennung nach der Einreise möglich. Wenn bestimmte Voraussetzungen, wie Mindestgehalt und ausreichende Berufserfahrung erfüllt sind, kann außerdem auf eine Anerkennung verzichtet werden.
Wird das geforderte Mindestgehalt nicht erreicht oder fehlt es an ausreichender Berufserfahrung, können Fachkräfte ab dem 1. März 2024 trotzdem einreisen und die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft nachholen. Dazu müssen Sie sich als Arbeitgeber verpflichten, den Anerkennungsprozess zu unterstützen.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mehr Informationen zu den neuen gesetzlichen Regelungen im Zuge der Novellierung es Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhalten Sie bei Make it in Germany.
Mehr dazu erfahrenWelche Vorteile bietet eine Anerkennung?
Auch wenn die Anerkennung vorhandener Berufsqualifikationen nicht mehr in jedem Fall notwendig ist, bietet sie viele Vorteile. Durch eine Berufsanerkennung erfahren Sie,
- welche Fähigkeiten und Qualifikationen eine Bewerberin oder ein Bewerber aus dem Ausland mitbringt,
- wie Sie einen ausländischen Abschluss im Vergleich zu einem deutschen Abschluss einordnen können,
- wie Sie internationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewerberinnen und Bewerber passgenauer auswählen und einsetzen können.
Die Anerkennung schafft zum Beispiel die formale Voraussetzung für eine Höherqualifizierung, etwa für eine Aufstiegsfortbildung zum Meister oder Techniker.
Ihre Unterstützung bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen ist für Ihre Fachkräfte auch ein Zeichen persönlicher Wertschätzung. Dies trägt zur Zufriedenheit und zum Engagement Ihrer Mitarbeitenden bei.
Tobias Ehses fand lange keine Fachkräfte für seine Bäckerei auf dem Land. Doch mithilfe des Anerkennungsverfahrens konnte er eine ausgebildete Bäckerin aus Chile gewinnen. Er erklärt, welche Vorteile der Prozess für Betriebe hat.
Mehr erfahrenWie gehen Sie vor?
Als Arbeitgeber haben Sie vielfältige Möglichkeiten, das Anerkennungsverfahren zu begleiten und zu unterstützen. Diese unterscheiden sich, je nachdem, ob sich die Fachkraft bereits in Deutschland oder noch im Ausland befindet.
1. Schritt: Beratung nutzen
Nehmen Sie Kontakt mit der für die Anerkennung zuständigen Stelle (z. B. Kammer) auf. Hier erhalten Sie fachkundige Unterstützung. Sie können auch die Beratungsstellensuche nutzen, um eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu finden zu finden.
2. Schritt: Die zuständige Anerkennungsstelle finden
Welche Anerkennungsstelle für Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter zuständig ist, ist abhängig von Beruf und Region. Der Profi-Anerkennungsfinder des Online-Portals „Anerkennung in Deutschland“ führt Sie mit wenigen Klicks zur für die Anerkennung zuständige Stelle.
Befindet sich Ihre gewünschte Fachkraft noch im Ausland, können Sie auch ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. In diesem Fall läuft das Verfahren über die zuständige Ausländerbehörde.
3. Schritt: Unterlagen einreichen
Für das Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören z. B. das Abschlusszeugnis der ausländischen Fachkraft und der ausländische Lehrplan (oft mit deutscher Übersetzung), um die Ausbildungsinhalte mit den deutschen abzugleichen. Unterstützen Sie Ihre Fachkraft bei der Zusammenstellung und Übersetzung dieser Unterlagen.
Stehen Sie der zuständigen Stelle während des Anerkennungsverfahrens als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung. Dies können z. B. Fragen zu den praktischen Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters sein.
4. Schritt: Finanzielle Unterstützung
Als Arbeitgeber sollten Sie überlegen, ob Sie das Anerkennungsverfahren finanziell unterstützen können und wollen. Je nach Beruf und zuständiger Stelle fallen Gebühren von bis zu 600 Euro an. Hinzu kommen oft Kosten für die Beschaffung und Übersetzung wichtiger Dokumente. Sie können Ihre (zukünftige) Fachkraft auch dabei unterstützen, Fördermöglichkeiten zu identifizieren und Fördermittel zu beantragen.
WER FÖRDERT WAS?
Nachfolgend sind die wichtigsten Förderinstrumente im Rahmen der Berufsanerkennung aufgelistet.
- Agentur für Arbeit/Jobcenter: Arbeitslose oder arbeitssuchend Gemeldete können im Rahmen des Sozialgesetzbuchs (SGB) II und III aus dem Vermittlungsbudget Gelder für die Anerkennung und für mögliche Qualifizierungsmaßnahmen erhalten.
- Anerkennungszuschuss des Bundes: Erwerbstätige mit begrenztem Einkommenerhalten eine Erstattung der Anerkennungsgebührensowie der Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen
- Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“: Im Rahmen dieses Programms werden kostenlose Qualifizierungen zur Kompensation wesentlicher im Anerkennungsverfahren festgestellter Unterschiede angeboten. Hier finden Sie kostenlose IQ-Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Gefördert wird auch die Teilnahme an vom BAMF organisierten Sprachkursen und die Fortbildungen durch Aufstiegs-Bafög
- Weitere Unterstützungsleistungen werden auch von einzelnen Bundesländern angeboten, wie zum Beispiel das Stipendienprogramm Hamburg.
5. Schritt: Anerkennungsbescheid auswerten und Nachqualifizierung unterstützen
In der Regel erhalten Sie spätestens nach drei Monaten den Anerkennungsbescheid. Bei der Anerkennung kann es vorkommen, dass nur eine „teilweise Gleichwertigkeit“ des vorhandenen Abschlusses festgestellt wird. In diesem Fall ist eine Nachqualifizierung erforderlich, um die „volle Gleichwertigkeit“ mit einem deutschen Berufsabschluss zu erreichen.
Diese kann durch ein betriebliches Praktikum oder eine so genannte betriebliche Anpassungsqualifizierung erfolgen. Welche Qualifikationen im Rahmen der betrieblichen Anpassungsqualifizierung konkret erworben werden müssen, können Sie mit Ihrer Berufskammer abstimmen.
Das Projekt „Anerkennung in Deutschland“ hat auf seiner Webseite Möglichkeiten zur Qualifizierung zusammengestellt.
Was sonst noch für eine erfolgreiche Rekrutierung aus dem Ausland zu beachten ist, erfahren Sie in unser Handlungsempfehlung Internationale Fachkräfte erfolgreich rekrutieren und integrieren.
Wissen "To Go": Viele Betriebe können ihren Fachkräftebedarf nur mit Hilfe aus dem Ausland decken. Nur: Welche internationalen Berufsqualifikationen sind mit deutschen vergleichbar? Wer da weiterhelfen kann und was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen wollen, erfahren Sie in unserem KOFA konkret.