
Inklusion im Unternehmen etablieren – so geht’s
Viele Unternehmen zögern noch, Menschen mit Behinderung einzustellen. Dabei sind diese oft sehr gut qualifiziert und geeignet für offene Stellen, sagt Karin Alles von der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber in Ludwigshafen. Im Interview erklärt sie, wie Betriebe mit Inklusion beginnen können.
3 Tipps für mehr Inklusion im Unternehmen
1. Für neue Zielgruppe öffnen: Geht es um ungenutztes Fachkräftepotenzial, denken die meisten an Frauen in Teilzeit, Quersteingerinnen und Quereinsteiger oder ausländische Fachkräfte. Menschen mit Behinderung werden dabei zu Unrecht oft vergessen. Planen Sie sie bei der Personalsuche bewusst ein!
2. Kostenlose Beratung nutzen: Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind bundesweit vertreten und Ihr erster Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Inklusion. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und erfahren Sie, wen Sie in Ihrer Region kontaktieren können: www.bih.de.
3. Homepage anpassen: Ein guter Anfang bei der Suche nach Fachkräften mit Behinderung ist, den digitalen Unternehmensauftritt für diese Zielgruppe ansprechender zu gestalten. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass Ihre Website barrierefrei ist und auf Fotos auch Menschen mit Behinderung zu sehen sind.

Karin Alles ist EAA-Fachberaterin bei den Fachdiensten für Arbeit und Integration, einer Einrichtung der Evangelischen Heimstiftung Pfalz. EAA steht für Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber, und diese Einrichtungen sind bundesweit im Auftrag der Integrations- und Inklusionsämter tätig. Ihre Aufgabe ist es, Unternehmen für Inklusion zu sensibilisieren und sie bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu unterstützen.
Karin Alles, EAA-FachberaterinWarum sollten Unternehmen sich mit dem Thema Inklusion befassen?
Wenn man es rein geschäftlich sieht: um den Fachkräftemangel zu mildern. Im Durchschnitt sind Menschen mit Behinderung besser qualifiziert als Arbeitslose ohne Behinderung. Viele Unternehmen haben dieses Potenzial gar nicht auf dem Schirm. Zudem können sie Geld sparen. Schließlich müssen Unternehmen ab 20 Beschäftigten eine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie nicht mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen.
Um welche Behinderungen geht es?
Behinderungen sind vielfältig, nicht alle sind sichtbar. Die allermeisten entstehen erst im Laufe des Arbeitslebens – nur 4 Prozent sind angeboren. Als Schwerbehinderung gilt, wenn Menschen für längere Zeit körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbehinderungen haben, die sie in Wechselwirkung mit Barrieren in der Umwelt bei der Teilhabe am Leben einschränken. Dazu zählen zum Beispiel auch bestimmte Formen von Diabetes oder schwere Migräne.
Hinweis der Redaktion: Kurzsteckbriefe für Arbeitgeber zu unterschiedlichen Behinderungsformen finden Sie unter: Behinderungsformen - Ein Überblick und Steckbriefe.
Ein Vorbehalt von Unternehmen ist, dass sie viel Aufwand leisten müssen, um Menschen mit Behinderung beschäftigen zu können.
Genau dafür gibt es Fördermittel, gerade für KMU. Diese Mittel sollen zum Beispiel auffangen, wenn es einen höheren Einarbeitungsbedarf gibt. Unternehmen haben auch die Möglichkeit, einen Probearbeitsvertrag zu nutzen: Der kann bis zu drei Monate gelten, und in dieser Zeit übernimmt die Arbeitsagentur die vollen Lohnkosten. Für Unternehmen gibt es also keinerlei finanzielles Risiko, das auszuprobieren. Zusätzlich gibt es Unterstützung bei individuellen Problemen – etwa durch Personen, die zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vermitteln.
Trotzdem kann der Anfang schwierig sein. Es fängt schon damit an, überhaupt einen Überblick über Fördermöglichkeiten und Ansprechpersonen zu bekommen.
Ja, absolut. Aber genau dafür sind wir da – also die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die es bundesweit gibt. Wir sind gewissermaßen die Lotsen für Unternehmen, die mit dem Thema Inklusion starten möchten. Es fängt an mit grundlegenden Infos: zum Beispiel dazu, was genau eine Schwerbehinderung ist. Und dann helfen wir bei allen Schritten, die danach folgen.
Welche Schritte sind das zum Beispiel?
Müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um Fördermittel zu beantragen? An welche weiterführende Stelle müssen Arbeitgeber sich in ihrer Region wenden? Wir suchen auch das richtige Antragsformular heraus und unterstützen bei der Antragstellung. Wir helfen Arbeitgebern übrigens in ganz unterschiedlichen Fällen: wenn einer der Beschäftigten plötzlich von einer Behinderung betroffen ist, genauso, wie wenn sie sich aus anderen Gründen mit dem Thema befassen möchten.
Ist dieser Service für Arbeitgeber kostenlos?
Ja, für Arbeitgeber fallen keinerlei Kosten an. Finanziert werden wir über die Ausgleichsabgabe, die die Unternehmen zahlen müssen, die zu wenig Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Helfen Sie auch dabei, passende Kandidatinnen und Kandidaten für offene Stellen zu finden?
Ich besuche interessierte Unternehmen und schaue mir an, welche Beschäftigungsmöglichkeiten es dort für Menschen mit Behinderung gibt. Die Betriebe selbst sehen die Möglichkeiten manchmal gar nicht. Und dann nehme ich Kontakt auf mit der jeweiligen Arbeitsagentur und frage, ob sie jemanden für die konkrete Tätigkeit haben.
Wie oft finden sich in solchen Fällen denn passende Personen?
Im vergangenen Jahr hat es schätzungsweise in 50 bis 60 Prozent der Fälle geklappt. Eine genaue Quote kann man aber nicht bestimmen. Manchmal dauert es einfach länger, eine passende Person zu finden.
Welche Tipps geben Sie Unternehmen, die sich dem Thema Inklusion langsam nähern möchten?
Ein guter Anfang ist, Kontakt mit einer Förderschule oder berufsbildenden Schule in der Umgebung aufzubauen. So kann man eine Person mit Behinderung für ein Praktikum gewinnen oder sogar für eine Ausbildung. Zudem sollte man seine Stellenanzeigen anpassen, sodass sie Menschen mit Behinderung gezielt ansprechen.

Rekrutierung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung
Praktische Tipps, um in Kontakt mit zukünftigen Azubis mit Behinderung zu kommen, diese erfolgreich zu rekrutieren und auszubilden.
Bewerbungsprozess und Stellenanzeigen inklusiv gestalten
Worauf kommt es bei Stellenanzeigen denn an?
Es muss definitiv mehr sein als der Standardsatz, dass Menschen mit Behinderung bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Gut ist zum Beispiel, Stellenanzeigen in einfacher Sprache zu formulieren und einen Ansprechpartner anzugeben für die Zielgruppe. Auch Barrierefreiheit ist wichtig, sodass die Texte mit Screenreadern gelesen werden können. Das gilt im Übrigen auch für die gesamte Homepage von Unternehmen!
Kann man Sie auch um Hilfe bitten, wenn man solche Schritte umsetzen möchte?
Auf jeden Fall. Wir geben selbst Tipps oder können je nach Frage weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vermitteln. Zum Thema Barrierefreiheit gibt es zum Beispiel viel Material bei der Informationsplattform Rehadat.
Gibt es eigentlich Branchen, für die es einfacher ist, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen als für andere?
Inklusion ist für alle möglich. Ein Installateur zum Beispiel braucht Leute, die körperlich belastbar sind. Das können durchaus Personen sein, die Depressionen haben oder eine Krebserkrankung überwunden haben. Dennoch gibt es Branchen, in denen viele junge Menschen mit Einschränkungen ausgebildet werden und es leichter ist, Beschäftigte zu finden. Dazu gehören zum Beispiel Lagerlogistik, Fahrzeugpflege, Hauswirtschaft und Verkauf. Auf kofa.de/inklusion finden Sie weitere Praxisbeispiele.
Und wenn es sich um größere Einschränkungen handelt?
Dann helfen wir Unternehmen, Lösungen zu finden. Zum Beispiel in der Gastronomie: Ich kenne Betriebe, bei denen auf dem Tisch keine Speisekarte liegt, sondern ein Bestellzettel. Den füllen die Gäste aus, ein Mitarbeitender mit einer geistigen Einschränkung sammelt sie ein, bringt sie dem Personal hinter der Theke und bringt auch die Bestellung. Zahlen können die Gäste dann an der Theke. Es gibt wirklich viele Förderungen für Unternehmen. Wenn eine Person bestimmte Aufgaben, die zu einer Tätigkeit gehören, nicht selbst verrichten kann, kann man zum Beispiel eine Arbeitsassistenz genehmigt bekommen. Wir helfen bei der Suche.
Eine Menge Angebote zur Eingliederung, aber Sie unterstützen auch noch bei der Prävention, oder?
Genau, damit Beschäftigte gar nicht erst eine Schwerbehinderung entwickeln. Zum Beispiel kann man sich mit Fragen rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement an uns oder auch die Integrationsfachdienste wenden. Dadurch verhindern Unternehmen im besten Fall, dass Fachkräfte im Lauf ihres Berufslebens ausfallen.

Wir danken Karin Alles und der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber für das Gespräch.