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„Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz funktioniert“

„Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz funktioniert“

Dr. Axel Rosenthal leitet die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen. Er berichtet von der Umsetzung des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, dass zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Das Gesetz macht es für Unternehmen einfacher, Menschen aus dem Nicht-Europäischen Ausland zu rekrutieren und als Fachkräfte oder Auszubildende zu beschäftigen. Doch wie sieht das in Zeiten der Corona-Pandemie aus? Wir fragen bei Dr. Axel Rosenthal nach.

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Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) existiert seit dem 2. März 2020. Die Behörde hat den Auftrag, die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für Arbeitnehmer und Arbeitgeber so schnell und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Wie das in Zeiten der Corona-Pandemie gelingt, verrät uns der Leiter der Zentralstelle Dr. Axel Rosenthal.

Informationen über allgemeine Rahmenbedingungen

Sie möchten sich über die allgemeinen Rahmenbedingungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes informieren? Zum Einstieg in diesesThema empfehlen wir Ihnen folgende Informationsangebote:

Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW gibt es erst seit März 2020. Was bieten Sie Arbeitgebern?

Dr. Rosenthal: Zu uns kommen Arbeitgeber, die im Nicht-Europäischen Ausland eine Fachkraft gefunden haben, die zukünftig bei ihnen arbeiten möchte. Wir beraten dann: Welche Verfahrensschritte sind bis zur Einreise und zur Arbeitsaufnahme erforderlich? Welche Unterlagen müssen besorgt und eingereicht werden, um ein Visum zu erhalten? – Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass das Verfahren nach maximal einem halben Jahr abgeschlossen ist. Länger sollte es nach dem sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG nicht dauern, bis eine ausländische Fachkraft in einem deutschen Unternehmen anfangen kann.

Wie fällt die Bilanz Ihrer Arbeit aus?

Dr. Rosenthal: Meine Mitarbeitenden und ich ziehen grundsätzlich eine sehr positive Bilanz. Allerdings spielt auch im Ausland die Corona-Pandemie eine große Rolle. Insofern fehlen uns die Erfahrungswerte, wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ohne die Einflüsse der Pandemie wirken würde. Für mich steht aber fest, dass die Idee, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz trägt, funktioniert.
Insgesamt haben wir zwischen März und Dezember 2020 rund 900 Fälle begleitet, bei denen Arbeitgeber ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren angestrebt haben, um ausländische Fachkräfte möglichst rasch als Mitarbeiter im Betrieb einzusetzen. Darüber hinaus haben wir ca. 5.000 Fälle betreut, bei denen Fachkräfte aus dem Ausland eine Arbeitserlaubnis in Nordrhein-Westfalen beantragt haben, ohne bereits einen Arbeitgeber gefunden zu haben.

Wie erleben Unternehmen das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Ist die Auslandsrekrutierung jetzt wirklich schneller und einfacher?

Dr. Rosenthal: Es ist kein Behördenmarathon mehr nötig, um ein Visum für eine Fachkraft aus dem Ausland zu beantragen. Das war früher anders. In Nordrhein-Westfalen muss man sich nur an uns wenden. In anderen Bundesländern gehen Arbeitgeber auf die lokale Ausländerbehörde zu.

Welche Branchen haben die Möglichkeit der Auslandsrekrutierung in den vergangenen Monaten genutzt?

Dr. Rosenthal: Die Pflegebranche (siehe auch Praxisbeispiel zur Auslandsrekrutierung in der Pflegebranche) hat einen sehr hohen Bedarf an Fachkräften. Hier liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Gleichzeitig werden aber auch andere Berufe stark nachgefragt: Zum Beispiel Berufskraftfahrer oder Spezialitätenköche. Auch das Baugewerbe und das Handwerk sind vertreten. Bei unserem allerersten Fall haben wir eine Physiotherapeutin beraten, die eine weitere Physiotherapeutin aus dem Ausland anstellen wollte. Das Verfahren verlief völlig reibungslos. Bereits nach fünf Wochen konnte die ausländische Fachkraft in der Praxis ihre Arbeit aufnehmen. Man sieht also: Auch kleine Unternehmen werben erfolgreich um ausländische Mitarbeitende und stellen diese ein.

Erfahren Sie mehr zu der Rekrutierung von internationalen Fachkräften

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Was sind die größten Hürden für Arbeitgeber?

Dr. Rosenthal: Die größten Schwierigkeiten sind in den vergangenen Monaten beim Nachweis von Sprachkenntnissen aufgetreten. Während der Corona-Pandemie finden kaum Sprachkurse statt und es werden kaum Prüfungen abgenommen. Insofern fällt es ausländischen Fachkräften zurzeit sehr schwer, die Deutschkenntnisse, die für ein Visum erforderlich sind, hinreichend zu belegen.
Viele Unternehmen haben außerdem Schwierigkeiten die notwendigen Unterlagen und Urkunden aus dem Ausland in der entsprechenden Qualität beizubringen. Die Unterlagen müssen beglaubigt sein.
Mein Tipp ist: Sobald sich ausländische Fachkraft und Unternehmen einig geworden sind, sollten sämtliche Urkunden, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse, die für das Verfahren notwendig sind, in Kopie nach Deutschland geschickt werden. Es lohnt sich die Unterlagen frühzeitig beglaubigen zu lassen. Für einen reibungslosen Prozess hilft es ungemein, wenn die kompletten Unterlagen von Anfang an vorliegen. (Anmerkung der Redaktion: In dieser – nicht abschließenden  –Checkliste der Bezirksregierung Köln erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für die Durchführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes brauchen) 

Haben Sie weitere Tipps, um das Visumsverfahren zu beschleunigen?

Dr. Rosenthal: Meistens ist es erforderlich, dass ein Anerkennungsverfahren durchlaufen wird. In einem Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist.
Natürlich kann das Anerkennungsverfahren von der ZFE NRW betrieben werden – sogar mit erheblich kürzeren Fristen, als im selbst initiierten Verfahren.
Ich würde Arbeitgebern aber dennoch den Tipp geben, sich so früh wie möglich mit dem Anerkennungsverfahren zu beschäftigen. Denn ein bereits abgeschlossenes Anerkennungsverfahren verkürzt das Verfahren bei der ZFE NRW auch noch einmal erheblich.

Erfahrene Fachkräfte aus dem Ausland möchten in der Regel mit ihrer Familie einreisen. Ist das kompliziert?

Dr. Rosenthal: Sofern klar ist, dass die Familie gleichzeitig mit der Fachkraft einreisen soll, kann dies direkt in einem Verfahren bearbeitet werden. Der Arbeitgeber beantragt also das Verfahren bei der ZFE NRW für die Fachkraft und für seine Familie.  
Ganz wichtig ist, dass vor der Einreise der Lebensunterhalt für die gesamte Familie gesichert ist. Die Vermögenslage muss so sein, dass deutlich wird, dass kein Zuzug in die Sozialsysteme stattfindet. Wir beraten da die Arbeitgeber sehr intensiv.

Wir danken Herrn Dr. Rosenthal für das Gespräch.