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Auch in der Elternzeit ein guter Arbeitgeber sein

Auch in der Elternzeit ein guter Arbeitgeber sein

Ein guter Arbeitgeber während der Elternzeit! Erfahren Sie mehr zu Weiterbildung während der Elternzeit, Teilzeit in Elternzeit und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

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Mit der Nachricht einer Schwangerschaft verändert sich Vieles für die werdenden Eltern. Themen wie Mutterschutz, Elternzeit, aber auch die veränderten eigenen Bedürfnisse und die der Kinder werden relevant. Wie möchte ich mein zukünftiges Leben mit Kind idealerweise gestalten? Möchte ich möglichst schnell zurück in den Beruf? Und wenn ja, wie kann ich frühzeitig dafür sorgen, dass das gelingen kann. Diese und andere Fragen gilt es zu beantworten. Sie als Arbeitgeber können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Anfang an unterstützen und ihnen dabei helfen, die eigene Rolle aktiv zu gestalten. Nutzen Sie dafür auch die Handlungsempfehlung Vereinbarkeit von Beruf und Familie"

Wenn Sie Ihre Beschäftigten durch Mutterschutz und Elternzeit begleiten, ist dies nicht nur eine freundliche Geste. Vielmehr sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten zufriedener und motivierter sind. Das wirkt sich positiv auf die Produktivität Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Zudem senden Sie ein Signal an alle Beschäftigten, dass Sie ein zuverlässiger Arbeitgeber sind, der seine Beschäftigten unterstützt. 

Was können Sie schon vor der Elternzeit tun? Ein Elternzeitgespräch schafft Klarheit

Bieten Sie werdenen Eltern ein Elternzeitgespräch an. In diesem können Sie offene Frage auf beiden Seiten klären. 

  • Möchte der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin eine Elternzeit beantragen? Informieren Sie in dem Gespräch darüber, dass die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor Beginn bei Ihnen als Arbeitgeber beantragt werden muss. Stellen Sie ein Muster für einen Antrag auf Elterngeld zur Verfügung. Beispiele erhalten Sie auf www.elterngeld.de.
  • Wie lange möchte Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin Elternzeit beantragen? Sobald Sie diese Information erhalten haben, sollten Sie folgende Fragen beantworten: Was bedeutet das für Ihren Betriebsablauf? Können die Aufgaben innerhalb der Belegschaft vorübergehend umverteilt werden (bei kürzeren Abwesenheiten) oder muss eine Elternzeitvertretung eingestellt werden? Wieviel Zeit wird für die Einarbeitung benötigt? Bereiten Sie sich auf unvorhergesehene Entwicklungen im Laufe der Schwangerschaft vor und beginnen Sie rechtzeitig mit Ihren Maßnahmen. Sie entlasten auch Ihre schwangere Mitarbeiterin, wenn sie schrittweisen Aufgaben abgeben kann.
  • Welche Möglichkeiten gibt es, während der Elternzeit in Kontakt zu bleiben? Ist zum Beispiel eine Weiterbildung während der Elternzeit gewünscht (siehe unten)? 
  • Welche Perspektiven gibt es für die Zeit nach der Elternzeit? Was können Sie anbieten? Und was wünscht sich Ihr Beschäftigter bzw. Ihre Beschäftigte?

Während der Elternzeit: Bleiben Sie in Kontakt zu Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Wenn es um eine längere Abwesenheit geht - die betroffene Person nimmt zum Beispiel den Hauptteil der Elternzeit oder will länger als ein Jahr aussetzen – kann ein Unternehmenspate benannt werden. Ein Pate bzw. eine Patin kann beim Übergang in Mutterschutz und Elternzeit, während der Elternzeit und auch beim Wiedereinstieg unterstützen. Diese Schnittstelle sorgt dafür, dass Informationen zwischen Unternehmen und Mitarbeiterin in beide Richtungen fließen. Konkret sollte sich diese Person dafür verantwortlich fühlen, wichtige Veränderungen im Team bzw. Unternehmen weiterzuleiten, Einladungen zu Feiern und Teamveranstaltungen mündlich und schriftlich weiterzugeben und regelmäßig in Kontakt zu bleiben. Dies macht deutlich, dass sie weiterhin Teil des Teams sind. Die zuständige Führungskraft muss dabei sicherstellen, dass wichtige Informationen auch tatsächlich über die Paten an die Beschäftigten in Elternzeit geschickt werden bzw. sie selber verschicken.

Familienfreundliche Maßnahmen erleichtern die schnellere Erwerbsrückkehr

Nach der Geburt eines Kindes verzeichnen Mütter weiterhin deutlich öfter einen längeren Erwerbsausfall als Väter. Unterstützen Sie die  Rückkehr in Ihr Unternehmen so gut wie möglich. Mit Hilfe familienfreundlicher Maßnahmen tragen Sie dazu bei, dass Ihre Beschäftigten deutlich schneller ins Erwerbsleben zurückkommen. Insbesondere nach den ersten 12 Monaten, also nach Ablauf des Elterngeldanspruchs, zeigt sich der positive Zusammenhang zwischen der Anzahl der Rückkehrenden und den familienfreundlichen Maßnahmen innerhalb des Unternehmens. So liegt der Rückkehrzeitpunkt bei Betrieben mit familienfreundlichen Maßnahmen früher als bei Betrieben ohne. Dabei zahlt es sich für Sie besonders aus, auf eine Vielzahl von familienfreundlichen Maßnahmen zu setzen (siehe IAB-Kurzbericht). 

Weiterbildungsmaßnahmen während einer längeren Auszeit

Kommt es nach der Geburt eines Kindes, insbesondere bei Müttern, zu einer längeren Erwerbspause, geht diese häufiger als bei Männern mit Lohneinbußen sowie Berufswechseln einher. Das muss nicht so sein. Unterstützen Sie Ihr gutes Personal in der Elternzeit mit Hilfe verschiedener Weiterbildungsmaßnahmen. Dabei können interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen in Frage kommen:  

  • Online Seminare
  • Fernstudium während der Elternzeit
  • Sprachliche Weiterbildung
  • Interne Weiterbildungen, wie zum Beispiel Einführung neuer Software im Betrieb
  • Aufstiegsfortbildung
  • Coaching

Um eine Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, denken Sie über interne Betreuungsangebote nach. Haben Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die Ihre Arbeitszeit zum Beispiel altersbedingt reduziert haben oder bereits in Rente gegangen sind? Oder Angehörige, die nicht arbeiten? Wenn sie mit diesen in Kontakt sind, könnten Sie für die Familien parallel zu den internen Weiterbildungsangeboten eine Betreuung für deren Kinder anbieten. Ganz nebenbei wird so auch das Zusammenhaltsgefühl in Ihrem Unternehmen und Ihr Arbeitgeberimage gestärkt. 

Nach der Elternzeit: Ein Widereinstiegsgespräch erleichtert die Rückkehr 

Steht die Rückkehr Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihres Mitarbeiters an, so sollten Sie bereits einige Wochen vor dem Eintrittsdatum ein Gespräch mit der zurückkehrenden Person und der Führungskraft einplanen. Im Rahmen dessen empfiehlt es sich, gemeinsam einen Einarbeitungsplan zu erstellen und über die jeweiligen Erwartungen und Wünsche zu sprechen. Sollte es zu einer Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit kommen, können Sie dieses Gespräch ebenfalls nutzen, um über die konkrete Ausgestaltung zu sprechen. Potenzielle Unsicherheiten können so aus dem Weg geräumt werden.  

Damit die zurückkehrende Person innerhalb der ersten Monate Zuversicht und Sicherheit für den Wiedereinstieg gewinnt, können Sie ihr einen Mentor bzw. eine Mentorin zur Seite stellen. Dabei bietet es sich im Falle einer Rückkehr nach einer Elternzeit besonders an, dass diese Aufgabe von einer Mitarbeiterin übernommen wird, welche ebenfalls einen Widereinstieg nach einer Elternzeit durchlaufen hat. Welche Veränderungen die neue Lebens- und Arbeitssituation für die zurückkehrende Mitarbeiterin mit sich bringt, kann diese Person besonders gut nachempfinden. 

„Unternehmen müssen professionell mit Elternzeit umgehen“

Interview mit Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability

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Teilzeit in Elternzeit? 

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auch während der Elternzeit schon in Teilzeit zurückkommen. Sie dürfen im monatlichen Durchschnitt bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Einen Anspruch darauf haben sie, wenn Ihr Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat (Auszubildende werden nicht mitgerechnet) und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Weiterführende Informationen erhalten sie unter www.haufe.de und unter www.familienportal.de. Wenn Ihnen das Interesse an einer Teilzeitarbeit in der Elternzeit bekundet wird, ist das ein Grund zur Freude. Sie als Arbeitgeber sollten dieses Engagement, am Job-Ball zu bleiben, nicht mit Aufgaben abstrafen, die unter dem Niveau der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters liegen. Nutzen Sie das Potenzial der eingearbeiteten und gut verankerten Arbeitskraft und zeigen Sie so das Vertrauen in die Fähigkeiten Ihrer Beschäftigten.

Flexible Arbeitszeitmodelle nach der Elternzeit

Mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreichen Sie nicht nur Frauen. Denn insbesondere in den jüngeren Generationen wünschen sich Männer ebenso wie Frauen eine gleichberechtigte Arbeitsteilung, um am Familienleben teilnehmen zu können. Dabei haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit auf alternative Arbeitszeitenmodelle, wie Teilzeit oder Homeoffice, zurückzugreifen. Gegebenenfalls bietet es sich auch an, über ein Jobsharing einen Arbeitsplatz zu teilen. Dies sollten Sie insbesondere bei der Rückkehr von Führungskräften in Betracht ziehen, da diese somit Ihre Führungsposition wieder aufnehmen können und Ihnen als Arbeitgeber zudem das Leistungspotenzial erhalten bleibt. Auch die Einführung von Gleitzeit kann sich positiv auf die neue Situation nach der Elternzeit auswirken. Wie flexible Arbeitsmodelle konkret ausgestaltet werden können und welches Für und Wider es für die einzelnen Modelle gibt, erfahren Sie in der Handlungsempfehlung „Flexible Arbeitszeitmodelle“. 

Sprechen Sie mit mobilem Arbeiten gezielt Eltern und pflegende Personen an.

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