Ausgangslage: Arbeiten im Homeoffice
Den Begriff Homeoffice, der umgangssprachlich für die Arbeit von zu Hause aus verwendet wird, gibt es aus arbeitsrechtlicher Perspektive nicht. Stattdessen unterscheidet man in diesem Kontext zwischen folgenden Arbeitsmodellen:
Mobile Arbeit
- Arbeit von einem Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens. Der Arbeitsort kann frei gewählt werden. Arbeiten im Café, im Zug, im Coworking Space oder in der Privatwohnung ist möglich.
- Der „Arbeitsplatz“ besteht nur aus den notwendigen Arbeitsmitteln (z.B. Laptop, Surface, Mobiltelefon, etc.). Ein Anspruch auf Erstattung weiterer Kosten besteht nicht.
- Es gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), nicht aber die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Detailliertere Informationen zu diesem Punkt finden Sie in der Handlungsempfehlung „Hybride Zusammenarbeit -Rahmenbedingungen schaffen, Potenziale nutzen“.
Telearbeit
- Arbeit von einem Arbeitsplatz in der Privatwohnung des Arbeitnehmers. Der Arbeitsort ist somit nicht frei wählbar.
- Der Arbeitsplatz ist „vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn […] die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber […] bereitgestellt und installiert ist“ (§ 2 Abs. 7 ArbStättV).
- Es gelten das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Detailliertere Informationen zu diesem Punkt finden Sie in der Handlungsempfehlung „Hybride Zusammenarbeit -Rahmenbedingungen schaffen, Potenziale nutzen“.
Eine Zusammenfassung zu den wichtigsten Aspekten mobiler Arbeit und Telearbeit finden Sie hier.
Hybride Arbeit bedeutet, dass Beschäftigte einen Teil ihrer Arbeitszeit von zu Hause oder an einem anderen Ort außerhalb des Büros aus erledigen können, während sie die restliche Zeit im Büro arbeiten. Diese Arbeitsform bietet laut repräsentativer KOFA-Umfrage viele Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte (siehe Grafik). Kein Wunder also, dass hybride Arbeit in Deutschland weit verbreitet ist und voraussichtlich noch weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Damit die digitale Zusammenarbeit im Rahmen von hybrider Arbeit erfolgreich funktionieren kann, ist es jedoch unerlässlich, dass die Arbeitgeber die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung einer geeigneten technischen Infrastruktur, die Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit digitalen Tools sowie die Etablierung klarer Kommunikations- und Kooperationsprozesse. Wie Sie die entsprechenden Voraussetzungen schaffen und die digitale Zusammenarbeit gestalten erfahren Sie hier.
Arbeitsrecht und Homeoffice: das Wichtigste in Kürze
Die Einführung von Homeoffice ist ein komplexes Thema, das verschiedene rechtliche Aspekte berührt. Das Wichtigste in Kürze:
- Kein Rechtsanspruch auf Homeoffice: In Deutschland gibt es derzeit keinen gesetzlich verankerten Anspruch der Beschäftigten auf Homeoffice. Ob eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zu Hause arbeiten darf, hängt in der Regel von Ihrer Entscheidung als Arbeitgeber ab. Dies kann einzelvertraglich oder über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt werden.
- Der Arbeitgeber kann Homeoffice nicht einseitig anordnen: Es ist zu beachten, dass der Arbeitgeber Homeoffice nicht einseitig einführen oder anordnen, wenn keine Vereinbarung über Homeoffice besteht. Nur in absoluten Notfällen, in denen andernfalls ein unverhältnismäßiger Schaden droht, können Beschäftigte unter Umständen verpflichtet werden, einzelne Tätigkeiten von zu Hause aus zu verrichten. Aufgrund des grundgesetzlich geschützten Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist eine solche Verpflichtung jedoch eher unwahrscheinlich.
Bei der Einführung von Homeoffice sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einem Steuerberater beraten lassen, um sicherzustellen, dass bei der Einführung von Homeoffice alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Einführung von Homeoffice ist ein komplexes Thema, das verschiedene rechtliche Aspekte berührt. Rechtsanwältin Livia Merla erklärt, worauf Unternehmen achten sollten.
Mehr erfahrenVom Arbeitsrecht hin zur Zusammenarbeit
Nach der Betrachtung der rechtlichen Aspekte bei der Einführung von Homeoffice, wird nun ein weiteres zentrales Thema in den Blick genommen: die digitale Zusammenarbeit im Arbeitskontext. Egal, ob im Büro oder im Homeoffice – eine erfolgreiche Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist unerlässlich für den Erfolg eines Unternehmens. Hierbei spielen nicht nur gesetzliche Vorgaben eine wichtige Rolle, sondern auch eine effektive Kommunikation, klare Arbeitsabläufe und ein gutes Teamgefühl.
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