Fördermaßnahmen
Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG, ehemals WeGebAU) bietet finanzielle Unterstützung für die Teilnahme von Beschäftigten an Weiterbildungsmaßnahmen. Im Fokus stehen Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeit durch die Digitalisierung oder von sonstigem Strukturwandel bedroht ist oder die sich in einem Engpassberuf weiterbilden möchten. Die Lehrgangskosten werden dann übernommen, wenn die Weiterbildung zertifiziert ist und einen Umfang von mehr als 120 Stunden umfasst.
Für Mitarbeitende ohne passenden Berufsabschluss können sich Betriebe für eine „abschlussorientierte“ Weiterbildung die Lehrgangskosten zu 100 Prozent und das Arbeitsentgelt bis zu 100 Prozent erstatten lassen. Betriebe können für die Zeit einer „Anpassungsqualifizierung“ einen Zuschuss zum Gehalt des Mitarbeitenden und eine Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Die Zuschüsse zum Gehalt sowie zu den Weiterbildungskosten werden nach Unternehmensgröße gestaffelt:
- weniger als 50 Beschäftigte: 100 Prozent der Lehrgangskosten; bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts
- 50-499 Beschäftigte: Bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten bzw. bis zu 100 Prozent, wenn Arbeitnehmer/-in älter als 45 Jahre oder schwerbehindert ist; bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts
- ab 500 Beschäftigte: Bis zu 25 Prozent der Lehrgangskosten; bis zu 25 Prozent des Arbeitsentgelts
Neu ist seit dem 01.04.2024 das „Qualifizierungsgeld“. Es richtet sich an Mitarbeitende, deren Arbeitsplätze durch Transformation bedroht sind. Dafür müssen mindestens 20 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes betroffen sein (bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitende mindestens 10 Prozent).
Die Kosten der Qualifizierung werden vom Arbeitgeber bezahlt; der Entgeltausfall wird, analog dem Kurzarbeitergeld, mit 60 bis 67 Prozent des Entgeltes gefördert.
Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz steht allen Beschäftigten und damit auch ausländischen Beschäftigten offen, soweit sie die Förderkriterien erfüllen. Die Agentur für Arbeit ist Anbieterin der Fördermaßnahme und hat unter WEITER.BILDUNG! #Qualifizierungsoffensive weitere Informationen für Sie aufbereitet.
Fördern und Fordern in der Ausbildung
Welche Fördermaßnahmen Sie für Ihren Betrieb im Ausbildungsbereich nutzen können und wie Sie Auszubildende auch zusätzlich fordern können, erfahren Sie in unserer Ausbildungsrubrik.
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Der Eingliederungszuschuss entlastet Unternehmen finanziell, wenn die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse der künftigen Mitarbeiter noch nicht für die Stellenanforderungen ausreichen. Dies bedeutet, dass die Einarbeitung über den üblichen Rahmen hinausgeht. Die Arbeitsagentur zahlt dann einen finanziellen Ausgleich von max. 50 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes, zudem werden 20 Prozent des Arbeitsgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Die Förderung kann bis zu zwölf Monate lang gezahlt werden. Bei Menschen mit Behinderung und Arbeitnehmern über 50 besteht die Möglichkeit, den Umfang der Unterstützung auszuweiten.
Die Förderdauer beträgt bei Mitarbeitenden, die jünger sind als 50 Jahre maximal ein Jahr und bei Mitarbeitenden ab 50 Jahren maximal drei Jahre.
Der Eingliederungszuschuss kann für alle Ausländer und damit auch für Geflüchtete beantragt werden, die Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung (MAG)
Ziel der MAG ist es, die berufliche Eignung einer Person festzustellen und Arbeitslose, Ausbildungssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen (wieder) in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
Die betroffenen Personen werden individuell gefördert, um eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es besteht die Möglichkeit auf Förderung bei einem Arbeitgeber, einem Träger oder einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber dienen der Feststellung der beruflichen Eignung und der Verringerung von fachlichen Vermittlungsschwierigkeiten und werden bis zu einer Dauer von sechs Wochen gefördert. Die Maßnahmen bei einem Träger dienen der Heranführung an und Vermittlung in den Arbeitsmarkt oder in eine selbstständige Tätigkeit. Werden Maßnahmen bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung mit dem Ziel der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Anspruch genommen, können diese durch Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gefördert werden.
In vielen Fällen steht die Maßnahme auch Geflüchteten offen. Dies hängt wesentlich vom Aufenthaltsstatus und Herkunftsland ab. Wenn die Person erwerbstätig sein darf (Personen mit Ausfenthaltsgestattung und Geduldete), besteht auch Zugang zu der Maßnahme. Wenn die Erwerbstätigkeit nicht gestattet ist, besteht ein Zugang nur, wenn die Person aus einem nicht sicheren Herkunftsland kommt.
Die MAG werden von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter übernommen. Die Unternehmen zahlen während einer MAG keine Vergütung. Weitere Informationen zu den Maßnahmen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Berufsberatung im Erwerbsleben
Da sich die Tätigkeiten im Unternehmen durch die Megatrends auf dem Arbeitsmarkt kontinuierlich verändern, ist es notwendig, dass sich auch die Beschäftigten im Erwerbsleben stetig weiterbilden. Doch manchmal ist es gar nicht so einfach einzuschätzen, für wen sich welche Weiterbildung und welcher Karriereweg im Unternehmen am ehesten anbietet. Die Berufsberatung im Erwerbsleben unterstützt Unternehmen und Beschäftigte durch ein Dienstleistungs- und Beratungsangebot.
Nutzen Sie die Potenziale, die in Ihren Mitarbeitenden schlummern und machen Sie sie gleichzeitig zufriedener. Denn wer sein eigenes Potenzial bestmöglich einbringen kann, bleibt lieber.