3. Auswahl der Lehrgangsform
Wenn Sie sich mit der Fachkraft über den angestrebten Abschluss der Aufstiegsfortbildung geeinigt haben, sollten Sie gemeinsam die geeignete Lehrgangsform und einen geeigneten Anbieter auswählen. Der Umfang der Arbeitszeit, den die Fachkraft für die Fortbildung aufwenden kann, entscheidet darüber, welche Fortbildungsform in Frage kommt:
- Vollzeit: Die Weiterbildung findet konzentriert statt und dauert daher weniger lang. Ihre Fachkraft kann während dieser Zeit jedoch nicht im Unternehmen arbeiten.
- Teilzeit: Die Weiterbildung nimmt nur einen Teil der Zeit der Mitarbeitenden in Anspruch, sodass eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen grundsätzlich möglich ist. Dafür dauert die Weiterbildung länger.
- Präsenzveranstaltungen: Diese sind auf die Anwesenheit der Weiterzubildenden an der Meister- oder Technikerschule angelegt. Je nach Lerntyp kann es für Ihre Fachkraft einfacher sein, den Stoff im Klassenverband zu erlernen. Die Kurse können aber auch in die Kernzeit des Arbeitstages fallen.
- Fernlehrgänge: Im Mittelpunkt steht das Selbststudium, das am Arbeitsplatz oder zu Hause absolviert wird. Eine weitgehend freie Zeiteinteilung ist möglich. Nur für Prüfungen, Blockveranstaltungen oder praktische Übungen können einzelne Präsenztermine erforderlich sein.
Die Anbieter für die Aufstiegsfortbildung können Ihnen die jeweils zuständigen Kammern nennen. Eine Übersicht über Meisterschulen bzw. Technikerschulen finden Sie auch im Internet. Dort können Sie sich auch direkt bei den Anbietern über Lehrgangsformen, Termine und Kosten informieren.
4. Finanzielle und strukturelle Unterstützung anbieten
Sie können Ihre Angestellten mit einfachen Mitteln bei der Durchführung von Aufstiegsfortbildungen unterstützen. Für die Finanzierung der Fortbildungen steht Ihnen in vielen Fällen eine öffentliche Förderung zu.
Unterstützungsmöglichkeiten
Zur Unterstützung haben sich folgende Maßnahmen bewährt:
- Flexible Arbeitszeiten, damit berufsbegleitende Kurse unter der Woche ohne Probleme wahrgenommen werden können.
- Führen Sie regelmäßige Austauschtermine durch, bei denen Sie sich über den aktuellen Stand in der Fortbildung austauschen, wie z. B.: Motivation, Lernerfolge und -schwierigkeiten und Prüfungen.
- Kennenlernen verschiedener Unternehmensbereiche, damit neben Fachwissen auch das Prozesswissen gefördert wird und Kontakte für die zukünftige Arbeit geknüpft werden können.
- Übertragung besonderer Verantwortung, die nach Abschluss der Weiterbildung in größerem Umfang übernommen werden kann – z. B. im Rahmen einer Urlaubsvertretung.
- Weisen Sie den sich weiterbildenden Personen, wenn möglich, eine Mentorin oder einen Mentor zu, die/der Hilfestellungen und Unterstützung anbietet.
- Schaffen Sie einen Rahmen für den Erfahrungsaustausch zwischen den sich weiterbildenden Personen in Ihrem Unternehmen.
- Freistellung zur Prüfungsvorbereitung.
Finanzierung der Aufstiegsfortbildung
Die Sicherstellung der eigenen Finanzierung während der Weiterbildung sowie die Finanzierung der Aufstiegsfortbildung selbst ist eine zentrale Frage für weiterbildungswillige Mitarbeitende. In der Regel beteiligen sich die Unternehmen an der Finanzierung. Diese Finanzierungsmodelle sind geläufig:
- Die Zahlung eines regelmäßigen festen Beitrags pro Jahr oder Halbjahr
- Die Übernahme von Kosten wie Kursgebühren, Übernachtungskosten, Lehrmaterial
- Eine Reduzierung der Arbeitszeit bzw. Gewährung von Bildungs- oder Sonderurlaub bei Weiterzahlung des normalen oder eines nur geringfügig reduzierten Gehalts
Zusätzlich können Sie für besonders gute Leistungen Prämien in Aussicht stellen, um einen weiteren Anreiz zu schaffen und die Motivation zu fördern. Der Weiterbildungserfolg kann dazu z. B. an der erreichten Gesamtnote oder an guten Noten in Kursen festgemacht werden, die besonders relevant für Ihr Unternehmen sind.
Die Vereinbarungen über die (Mit-)Finanzierung und unterstützende Maßnahmen, wie flexible Arbeitszeiten, sollten Sie in einer Übereinkunft zur Fortbildung festhalten.
Um Ihr Investitionsrisiko für eine Aufstiegsfortbildung zu verringern, ist es sinnvoll, eine Rückzahlungsklausel zu vereinbaren. Mit einer solchen Klausel stellen Sie sicher, dass der/die Angestellte im Falle einer vorzeitigen Kündigung die von Ihnen erbrachten Leistungen zur Förderung der Weiterbildung zurückerstattet. Eine ähnliche Regelung können Sie auch für den Fall treffen, dass die Weiterbildung abgebrochen wird.
Ein Muster für eine Rückzahlungsklausel finden Sie in der Handlungsempfehlung: Techniker-, Meister- und Fachwirtabschluss.
Unterstützung durch öffentliche Förderprogramme
Das Aufstiegs-Bafög ist ein gesetzlich geregeltes Programm, das finanzielle Unterstützung für berufliche Aufstiegsfortbildungen bietet. In der Regel wird die Förderung gewährt, wenn ein Fortbildungsabschluss angestrebt wird, wie Meisterin/Meister, Technikerin/Techniker oder Betriebswirtin/Betriebswirt. Darüber hinaus gibt es mehr als 700 weitere Fortbildungen, die durch das Aufstiegs-Bafög gefördert werden. Hier erfahren Sie, was gefördert wird und wer Anspruch auf Förderung hat. Personen, die das Aufstiegs-Bafög erhalten, bekommen einen Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten für das Meisterstück, unabhängig von ihrem Vermögen und Einkommen. Hier finden Sie Informationen zu den Förderleistungen.
In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie unter dem Stichwort „Aus- und Weiterbildung“ unterschiedliche Förderprogramme im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung.