- Zugangsvoraussetzungen: In der Regel: Gesellenprüfung im entsprechenden Ausbildungsberuf und mehrjährige einschlägige Berufspraxis oder Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und mehrjährige einschlägige Berufspraxis.
- Dauer der Fortbildung: Je nach Beruf und Zeitmodell stark unterschiedlich: Minimum 6 Monate in Vollzeit oder bis zu 24 Monate in Teilzeit.
- Prüfung: Meisterprüfung nach bundeseinheitlicher Regelung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer.
- Abschluss: Handwerksmeister/in mit Fachrichtung „XY“
- Zugangsvoraussetzungen: In der Regel: Gesellenprüfung im entsprechenden Ausbildungsberuf und mehrjährige einschlägige Berufspraxis oder Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und mehrjährige einschlägige Berufspraxis.
- Dauer der Fortbildung: Je nach Beruf und Zeitmodell zwischen 4 Monaten in Vollzeit oder bis 42 Monaten in Teilzeit.
- Prüfung: Meisterprüfung nach bundeseinheitlicher Regelung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer.
- Abschluss: Industriemeister/in mit Fachrichtung „XY“.
- Zugangsvoraussetzungen: Gesellenprüfung im einschlägigen Ausbildungsberuf sowie einschlägige Berufspraxis nach der Ausbildung und gegebenenfalls mittlerer Bildungsabschluss (abhängig vom Bundesland).
- Dauer der Fortbildung: Abhängig vom Beruf, aber mindestens 2.400 Unterrichtsstunden, d. h. in der Regel 2 Jahre Vollzeit oder bis zu 4 Jahre in Teilzeit.
- Prüfung: Staatliche Technikerprüfung nach Regelungen des Bundeslandes vor einem staatlichen Prüfungsausschuss
- Abschluss: Staatlich geprüfte/r Technikerin/Techniker mit Fachrichtung „XY“.
- Zugangsvoraussetzungen: Keine einheitliche Regelung, je nach Beruf unterschiedlich. Bestandene Gesellenprüfung und einschlägige Berufspraxis nach der Ausbildung von Vorteil.
- Dauer der Fortbildung: Je nach Beruf und Zeitmodell sehr unterschiedlich. Typisch sind ca. 500 bis 900 Unterrichtsstunden. Im Vollzeitstudium ist dies in wenigen Monaten möglich, im Teilzeitstudium kann sich das Studium über mehrere Jahre erstrecken.
- Prüfung: Staatliche Fachwirtprüfung nach bundeseinheitlicher Regelung vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle
- Abschluss: Geprüfte/r Fachwirt/in für Fachrichtung „XY“.
Die Bezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ wurden in Deutschland als neue Titel für berufliche Weiterbildungsabschlüsse eingeführt, um die Gleichwertigkeit mit akademischen Abschlüssen klarer zu kennzeichnen. Diese Titel sollen die Attraktivität der beruflichen Bildung steigern und ihre Anerkennung in der Gesellschaft verbessern.
Bachelor Professional
Nach dem europäischen und deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der „Bachelor Professional“ gleichwertig zum akademischen Bachelor-Titel (Niveau 6). Der „Bachelor Professional“ wird nach einer erfolgreich abgeschlossenen Fortbildung im Bereich der höheren Berufsbildung (Techniker, Meister oder Fachwirt) verliehen. Den Bachelor Professional gibt es sowohl in der Industrie und im Handel als auch im Handwerk. Ein typischer Titel könnte z. B. Bachelor Professional of Mechatronics (CCI) für den Industriemeister Mechatronik.
Master Professional
Der „Master Professional“ ist vergleichbar mit einem Master-Abschluss und wird nach einer weiterführenden Fortbildung im Bereich der höheren Berufsbildung verliehen. Er erfordert in der Regel den vorherigen Erwerb eines „Bachelor Professional“ oder einen vergleichbaren Abschluss sowie zusätzliche Berufserfahrung und weiterführende Prüfungen. Beispiele hierfür sind der „Geprüfte Betriebswirt“ oder der „Geprüfte Technische Betriebswirt". Ein Titel könnte z. B. „Master Professional in Technischer Betriebswirtschaft“ lauten.