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Homeoffice-Plicht endet am 20. März 2022

Corona News für Unternehmen

Veröffentlicht: 17. März 2022

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt am Sonntag, 20. März 2022, in Kraft und soll bis zum 25. Mai 2022 gelten. Eine weitere Verlängerung über den 25. Mai hinaus ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich.

Größte Änderung: Der Wegfall der Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber sollten Homeoffice laut Entwurf aber „weiter in Erwägung“ ziehen, wenn etwa in Großraumbüros die Gefahr einer raschen Infektions¬ausbreitung bestehe. Außerdem entspricht die Arbeit von zuhause dem Wunsch vieler Beschäftigten. 

Zudem wird die „3-G-Regelung“ gestrichen. Unternehmen sind demnach weder verpflichtet noch berechtigt den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu kontrollieren. 

Arbeitgeber haben weiterhin auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept zu erstellen und allen Mitarbeitenden zugänglich zu machen. Es gilt zu prüfen, welche geeigneten Maßnahmen getroffen werden können, um die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen zu reduzieren.

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass ein Schutz der Beschäftigten durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend ist und das Tragen medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nase-Schutz) durch die Beschäftigten erforderlich ist, sind diese vom Arbeitgeber bereitzustellen.

Unternehmen haben weiterhin ihren Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Coronatest anzubieten. 
Eine Impfung währen der Arbeitszeit ist weiterhin zu ermöglichen. 

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