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Neue Chancenkarte für Fachkräfteeinwanderung gestartet

Veröffentlicht: 03. Juni 2024

Am Samstag, den 1. Juni 2024, ist die Chancenkarte, der dritte Teil des reformierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, in Kraft getreten. Diese neue Regelung richtet sich an qualifizierte Fachkräfte außerhalb der EU. Sie ermöglicht es ihnen, für ein Jahr nach Deutschland zu kommen, um hier eine Arbeitsstelle zu suchen, ohne vorher einen Arbeitsvertrag vorweisen zu müssen. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. 

Die Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber werden anhand eines Punktesystems bewertet, bei dem mindestens sechs Punkte erforderlich sind, um sich für die Chancenkarte zu qualifizieren. Berücksichtigt werden dabei neben der Ausbildung auch die Berufserfahrung, das Alter und der Bezug zu Deutschland. 

Mehr zur Chancenkarte erfahren Sie bei Make it in Germany: https://www.make-it-in-germany.com/de/newsletter/chancenkarte 

 Wie die Rekrutierung und Integration ausländischer Fachkräfte gelingt erfahren Sie auf KOFA im Themenschwerpunkt Beschäftigte aus dem Ausland