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Menschen ohne (passenden) Berufsabschluss qualifizieren

Menschen ohne (passenden) Berufsabschluss qualifizieren

Zuletzt aktualisiert: 03. August 2023

Nicht nur, aber besonders in Zeiten des Fachkräftemangels lohnt es sich, auf alle Mitarbeitenden – auch die ohne Berufsabschluss – und ihre Potenziale zu schauen. Dabei können Sie auf unterschiedliche Fördermaßnahmen und Tools zurückgreifen.

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Die Qualifizierung Ihrer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fachkräften hat viele Vorteile:

  • Die Qualifizierung kann günstiger sein als eine externe Rekrutierung.
  • Die Gefahr einer Fehlbesetzung ist niedrig, da Sie die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter schon kennen und wissen, dass er in Ihr Team passt.
  • Sie erhöhen die Flexibilität in Ihrem Unternehmen, da qualifiziertes Personal leichter mit neuen Herausforderungen umgehen kann.
  • Die aufgezeigten Aufstiegschancen können zu Motivationssteigerungen bei den Mitarbeitenden führen.
  • Die Investition in Ihre Mitarbeitenden wirkt sich positiv auf deren Bindung an Ihr Unternehmen aus. Das steigert Ihre Arbeitgeberattraktivität nach innen und außen.

Tools und (Förder-)Maßnahmen nutzen

Es gibt eine Vielzahl von Fördermaßnahmen und Tools, die helfen, Kompetenzen von (potenziellen) Mitarbeitenden zu erfassen und auszubauen. Dabei können auch „versteckte“ Kompetenzen zu Tage kommen, von denen Sie als Arbeitgeber bisher nichts wussten, die aber für einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen gut genutzt werden könnten. Das können zum Beispiel digitale Kompetenzen sein, wenn Mitarbeitende privat Webseiten für den eigenen Sportverein erstellen oder Do-it-Yourself-Videos erstellen und auf YouTube veröffentlichen. Aber auch Sprachkompetenzen können entdeckt werden, die im Unternehmen zum Einsatz kommen könnten.

Tools zur Kompetenzfeststellung von Beschäftigten

Maßnahmen zum Erwerb eines Berufsabschlusses

Teilqualifizierung (TQ) - flexibel anpassen und gleichzeitig fördern

Mit dem Einsatz von Teilqualifikationen können Unternehmen Mitarbeitende beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses unterstützen. Der besondere Vorteil liegt im modularen Aufbau. In einzelnen, in sich abgeschlossenen Modulen, wird das Wissen eines Ausbildungsberufes vermittelt. Jedes Modul schließt mit einem Zertifikat ab (Teilqualifikation – TQ) und in Summe werden alle Bereiche des entsprechenden Berufes abgedeckt. Aber auch die einzelnen TQ-Abschlüsse sind wertvoll und anerkannt. Sie sind vor allem für Mitarbeitende sinnvoll, die sich eine komplette Ausbildung oder Umschulung erstmal nicht zutrauen. Das Konzept ermöglicht Geringqualifizierten einen guten Einstieg in eine Ausbildung und bietet Ihnen als Unternehmen die Chance mit dem Modul zu starten, für das Sie den größten Bedarf sehen. Wenn dies erfolgreich absolviert ist und der oder die Beschäftige Interesse an weiteren TQs hat, kann ein Berufsabschluss erworben werden. So können Sie die Entwicklung von Fachkräften im eigenen Betrieb voranbringen. Weitere Informationen zu berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Mit dem Gütesiegel „Eine TQ besser!“ bieten die beteiligten deutschen Arbeitgeberverbände und wirtschaftsnahen Bildungswerke ein bundesweites einheitliches Angebot im Bereich der TQ. Über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) sind TQs mit Zuschüssen für Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt förderfähig. Lassen Sie sich dazu beim Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit beraten.

Wenn Sie einen Überblick über die Begrifflichkeiten rund um das Thema Teilqualifizierung bekommen wollen, ist dieses Glossar zu den im Rahmen der TQ-Projekte verwendeten Begriffen im Kontext von Teilqualifikationen (TQ) hilfreich.

  • Ziel: Modul eines anerkannten Berufsabschlusses erwerben, auch die einzelnen TQ-Abschlüsse schließen mit Zertifikat ab.
  • Zielgruppe: An- und ungelernte Erwachsene (kein beruflicher Abschluss): Arbeitssuchende, Beschäftigte, Langzeitarbeitslose, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende, Rehabilitanden, Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund und Mitarbeitende, die sich eine komplette Ausbildung oder Umschulung erst einmal nicht zutrauen, > 25 Jahre.
  • Was wird gefördert? Teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
  • Förderung durch: Qualifizierungschancengesetz

Förderungen nutzen

Mehr zu den möglichen Fördermaßnahmen, deren Basis das Qualifizierungschancengesetz (QCG) und das Arbeit-von-morgen-Gesetz sind, lesen Sie in hier: Fördermaßnahmen in der Weiterbildung - KOFA

Umschulung - neue Qualifikationen erwerben

Umschulungen sind für Menschen geeignet, die einen Beruf erlernt haben, ihn aber zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr ausüben können. Auch für Personen, die ihren Beruf lange nicht ausgeübt haben, kommt eine Umschulung in Frage. Unternehmen können Quer- oder Wiedereinsteigende über eine Umschulung zu Fachkräften qualifizieren.

Umschulungsmaßnahmen werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert. Je nach Voraussetzungen kann auch ein Reha-Träger oder die Rentenversicherung zuständig sein.

Jeder ausbildungsberechtigte Betrieb kann grundsätzlich eine betriebliche Umschulung anbieten und damit neue Fachkräfte für sich gewinnen. Die Dauer einer Umschulung ist kürzer als eine reguläre Ausbildung. Gezahlt wird in der Regel eine Ausbildungsvergütung. Die Umschülerin oder der Umschüler kann gegebenenfalls weitere Leistungen der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters erhalten.

  • Ziel: Berufsabschluss erwerben, Quereinsteiger nachqualifizieren. 
  • Zielgruppe: Personen mit erster abgeschlossener Berufsausbildung, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, Quereinsteigende, Wiedereinsteigende.
  • Was wird gefördert? Lehrgangskosten
  • Förderung durch: Zukunftsstarter, REHA-Träger oder Rentenversicherung.

Initiative Zukunftsstarter

Die Initiative „Zukunftsstarter“ eröffnet Menschen ab 25 Jahren die Chance, einen Berufsabschluss in Teilzeit oder Vollzeit zu erwerben.

Gefördert werden Lehrgangskosten (Teilqualifikationen sowie Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen) und bei Bedarf Fahrtkosten, Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten und umschulungsbegleitende Hilfen (z. B. Nachhilfeunterricht). Der Arbeitgeberservice berät auch Unternehmen, die (jungen) Erwachsenen eine Chance geben möchten, egal, ob diese schon Mitarbeitende sind oder es erst werden.

Zielgruppe: Menschen ohne Berufsabschluss oder Menschen, die ihren erlernten Beruf seit mind. vier Jahren nicht mehr ausüben und eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten, Berufsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende, > 25 Jahre.

Zukunftsstarter nutzen

Externenprüfung – ohne vollständige Ausbildung an der Abschlussprüfung teilnehmen

Mitarbeitende mit Berufserfahrung können auch, ohne dass sie eine (vollständige) Berufsausbildung durchlaufen haben, „extern“ an der Abschlussprüfung des jeweiligen Berufes teilnehmen. In der Regel braucht es dafür eine betriebliche Praxis von etwa 1,5-mal der Dauer der regulären Ausbildung. Geregelt wird die Zulassung zur Externenprüfung über § 45 Abs. 2 BBiG (Berufsbildungsgesetz) oder § 37 Abs. 2 HwO (Handwerksordnung). Auch wer alle Module der Teilqualifizierung durchlaufen hat, kann zur Externenprüfung zugelassen werden. Die zuständige Stelle, also zum Beispiel die IHK oder HWK, prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Haben Sie Mitarbeitende, die diese Voraussetzungen erfüllen? Sprechen Sie diese Personen gezielt an und bieten Sie Unterstützung an. Zur Vorbereitung auf die Externenprüfung gibt es entsprechende Lehrgänge (in Präsenz oder auch im Blended-Learning) bei den diversen Weiterbildungsanbietern. Gefördert werden kann diese Unterstützung durch das Programm „Zukunftsstarter“.
Ein anerkannter Berufsabschluss motiviert und eröffnet Perspektiven für eine qualifiziertere Beschäftigung in Ihrem Betrieb.

  • Ziel: Berufsabschluss auf der Basis betrieblicher Praxis erwerben.
  • Zielgruppe: Mitarbeitende mit Berufserfahrung (ohne vollständige Berufsausbildung) - betriebliche Praxis von etwa 1,5-mal der Dauer der regulären Ausbildung oder alle Module der Teilqualifizierung durchlaufen (siehe oben) und Prüfung der Zulassungsvoraussetzung durch zuständige Kammer.
  • Was wird gefördert? Lehrgangskosten
  • Förderung durch: Zukunftsstarter 


Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen

Beschäftigen Sie Mitarbeitende, die einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben, der in Deutschland nicht anerkannt ist? Dann können Sie sie dabei unterstützen, den Berufsabschluss anerkennen zu lassen. Der Anerkennungsfinder hilft Ihnen dabei zu ermitteln, welche zuständige Stelle einen ausländischen Beruf anerkennt. Bei dualen Ausbildungsberufen sind dies in der Regel die IHKs und HWKs.

Im Anerkennungsverfahren wird die ausländische Ausbildung mit einem deutschen „Referenzberuf“ verglichen und eine Gleichwertigkeit bescheinigt oder ein sogenannter „Defizitbescheid“ erstellt. Dieser zeigt den Bedarf im Hinblick auf die erforderliche Weiterbildung auf.

Eine Übersicht über den Prozessablauf finden Sie hier  und viele weitere Informationen rund um das Thema Anerkennung auf den Seiten des BQ-Portals.

  • Ziel: Ausländische Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen lassen und qualifizierte Beschäftigung ermöglichen.
  • Zielgruppe: Internationale Fachkräfte oder Geflüchtete mit erstem Berufsabschluss (im Ausland erworben).
  • Was wird gefördert? Individuelle Kosten des Antragstellers bzw. der Antragstellerin (Voraussetzung: Person wohnt bereits in Deutschland) für das Anerkennungsverfahren, zum Beispiel die Gebühren sowie die Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen, weitere Informationen: Finanzielle Förderung.
  • Förderung durch: Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Anerkennungszuschuss des Bundes, unterschiedliche Förderprogramme in den Bundesländern.  

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